• Informations- und Aufklärungspflicht mit Einwilligungspflicht durch den Patienten
• Schweigepflicht
• Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht:
• Informations- und Aufklärungspflicht mit Einwilligungspflicht durch den Patienten: die vorgesehene Therapie setzt eine ordnungsgemäße Einwilligung durch den Patienten voraus. Dieser muss zuvor umfassend über Art der Therapie entsprechend Krankheit, Bedeutung, Tragweite, Risiken, Erfolgschancen, Kosten, Nachbehandlung, mögliche Nebenwirkungen, evtl. fehlende Kostenübernahme durch die Kassen und alternative Therapien informiert sein. Invasive Verfahren erfüllen ansonsten den Tatbestand einer Körperverletzung. Die Aufklärung muss (im Rahmen des Behandlungsvertrages) persönlich und für den Patient verständlich erfolgen. Es empfehlen sich hierfür passende, professionelle Vorlagen. Die Kostenübernahme ist individuell verschieden geregelt.
• Schweigepflicht: Heilpraktiker sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. Patienten können bei unbefugter Offenbarung von persönlichen (Gesundheits-) Daten Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Ausnahmen von der Schweigepflicht können sich aus einer gesetzlich angeordneten Offenbarungspflicht ergeben (siehe Infektionsschutzgesetz) oder bei Eigen- / Fremdgefährdung durch den Patienten.
• Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht: Eine unvollständige, fehlerhafte oder widersprüchliche Dokumentation führt im Rahmen eines Regressprozesses zur Beweiserleichterung zugunsten des Patienten. Dokumentiert werden (mit dokumentenechtem Stift, Datum und eigenhändiger Unterschrift):
• Name, Anschrift, Geburtsdatum des Patienten
• Beruf
• Behandlungstermine
• Anamnese, Symptome, Befunde, Diagnosen
• Therapiewahl mit Begründung
• Behandlungsverlauf mit Datum
• Komplikationen mit Auswirkungen
• Medikation
• sonstige Daten entsprechend Behandlungsvertrag
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 410
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.