Fachlich

Nennen Sie wichtige Punkte zum Heilpraktikergesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung.

Kurz und Knapp:

Nennen Sie wichtige Punkte zum Heilpraktikergesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung.

• Im HeilprG ist geregelt, dass der HP seinen Beruf überhaupt ausüben darf (...Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein...). Entsprechend Durchführungsverordnung darf die Ausübung der Heilkunde durch den Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen (1) i).

• Es regelt die Erteilung einer umfassenden Tätigkeitserlaubnis in der Heilkunde, ohne die Voraussetzung zum Arztberuf erfüllen zu müssen. Viele Tätigkeiten unterliegen jedoch dem sogenannten Arztvorbehalt und sind deshalb den Heilpraktikern verboten (siehe unten).

• Die beschränkte (sektorale) Erlaubnis zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde (z.B. für Physiotherapeuten) ist eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis und führt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.

• Osteopathie ist eine ganzheitliche Heilkunde und darf nur mit Zulassung zum Heilpraktiker ausgeübt werden. Zur Erinnerung: Physiotherapeut ist in Deutschland kein eigenständiger Heilberuf, sondern gehört zu den Gesundheitsfachberufen (früher Heilhilfsberufe). Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung wird ausschließlich durch Ärzte oder Heilpraktiker festgestellt und auf Rezept verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen.

• Jeder Heilpraktiker mit uneingeschränkter Heilerlaubnis darf auch die Physiotherapie, Osteopathie oder die Psychotherapie ausüben, vorausgesetzt es liegen entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vor. Dies fällt unter die Sorgfaltspflicht (BGB, Patientenrechtegesetz).

• Betreffend der individuell vorgesehenen Therapieverfahren muss der Prüfling nach den neuen Prüfungsrichtlinien diese Therapieverfahren umfassend darstellen können (Indikationen, Risiken, Aufklärung...). Empfohlen sei hierzu folgendes Buch von Bierbach / Lohmann: ISBN 978-3-437-55591-6

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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 407

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Verknüpfte Fragen:

Wichtige Fragen zum Kurs

Bekomme ich mit dem Heilpraktiker Direktzugang zum Patienten?

Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.

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Was zeichnet den Heilpraktiker Intensivkurs aus?

Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch

Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.

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Wie ist die Vorbereitung?

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Warum brauche ich den Heilpraktiker?

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Warum sollte ich genau diesen Kurs buchen?

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Berufsbegleitende Vorbereitung - geht das?

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Für welche Personen ist dieser Kurs gedacht?

Menschen aus Gesundheitsberufen

Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.

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Was bringt der Kurs in der Praxis?

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Wofür brauche ich die Heilerlaubnis?

Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen

Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.

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Unabhängig und Selbständiger Osteopath geht das?

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Dozent und Informationen:
Dr. med. Markus Blaser

Fon 07720 61553
Fax  07720 7964
info@markusblaser.de
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Lichtensteinstraße 48
78056 VS-Schwenningen

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