Fachlich

Welche Tätigkeiten sind Heilpraktikern verboten (Arztvorbehalt)?

Kurz und Knapp:

Welche Tätigkeiten sind Heilpraktikern verboten (Arztvorbehalt)?

• Die Behandlung von Personen mit bestimmten, im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionskrankheiten ist untersagt, ebenso das Arbeiten mit Krankheitserregern und Untersuchung von Patientenmaterial auf Krankheitserreger (IfSG).

• Nur in Deutschland approbierte Zahnärzte dürfen Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten untersuchen und behandeln. Diese Tätigkeit ist somit Heilpraktikern ebenso wie Ärzten verboten (ZHG).

• Die Geburtshilfe ist – außerhalb des Notfalls – verboten. Behandlungen bei Kinderwunsch sowie Begleitung in der Schwangerschaft sind hingegen erlaubt. Ebenfalls verboten sind die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und die Schwangerschaftskonfliktberatung sowie Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionsmedizin und Gendiagnostik (StGB, ESchG, GenDG).

• Das Röntgen und der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen sind verboten (RöV, StrlSchV).

• Im Umgang mit Arzneimitteln ist es Heilpraktikern verboten, verschreibungspflichtige Medikamente oder Betäubungsmittel zu verordnen, generell Arzneimittel zu verkaufen oder abzugeben (Ausnahme: Arzneimittelmuster) sowie Arzneimittel mit abgelaufenem Verfallsdatum in der Praxis zu lagern oder gar anzuwenden (AMG, BGB, BtMG).

• Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse ist ebenso verboten wie die Verordnung von Reha-Maßnahmen (SGB V).

• Es ist Heilpraktikern untersagt, Gutachten zu medizinischen Sachverhalten im öffentlichen Interesse anzufertigen. Der sogenannte Arztvorbehalt gilt beispielsweise bei Blutentnahmen und Untersuchungen nach der Strafprozessordnung sowie bei der Ausstellung des Totenscheins und der gerichtlichen Leichenschau und -öffnung (StPO, BestG).

• Nur Ärzte dürfen Bluttransfusionen, Transplantationen und Kastrationen durchführen (TFG, TPG, KastrG)

📒

Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 408

kostenlos 14 Tage testen

Verknüpfte Fragen:

Wichtige Fragen zum Kurs

Bekomme ich mit dem Heilpraktiker Direktzugang zum Patienten?

Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.

mehr Erfahren

Was zeichnet den Heilpraktiker Intensivkurs aus?

Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch

Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.

mehr Erfahren

Wie ist die Vorbereitung?

mehr Erfahren

Warum brauche ich den Heilpraktiker?

mehr Erfahren

Warum sollte ich genau diesen Kurs buchen?

mehr Erfahren

Berufsbegleitende Vorbereitung - geht das?

mehr Erfahren

Für welche Personen ist dieser Kurs gedacht?

Menschen aus Gesundheitsberufen

Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.

mehr Erfahren

Was bringt der Kurs in der Praxis?

mehr Erfahren

Wofür brauche ich die Heilerlaubnis?

Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen

Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.

mehr Erfahren

Unabhängig und Selbständiger Osteopath geht das?

mehr Erfahren
Dozent und Informationen:
Dr. med. Markus Blaser

Fon 07720 61553
Fax  07720 7964
info@markusblaser.de
Blaser KTG GmbH in Zusammenarbeit mit:
Motima Akademie für Physiotherapie GmbH
Lichtensteinstraße 48
78056 VS-Schwenningen

Fon 07720 61553
Fax 07720 7964
akademie@motima.de
All rights reserved 2021
©Dr. med. Markus Blaser