Man unterscheidet folgende Anamnesearten:
• Eigenanamnese
• Vegetative Anamnese
• Medikamentenanamnese
• Genussmittelanamnese
• Familienanamnese
• Soziale Anamnese einschließlich Berufsanamnese
• Fremdanamnese
Man unterscheidet folgende Anamnesearten:
Der Patient selbst berichtet über seine aktuellen Beschwerden. Dabei können die fünf„W-Fragen“ betreffend Beschwerden bzw. Schmerz helfen:
• Was haben Sie für Beschwerden / was ist passiert?
• Wo haben Sie Beschwerden? o Wann und seit wann haben Sie Beschwerden?
• Wie ist der Schmerzcharakter (stechend, brennend, dumpf, Stärke auf einer Skala)?
• Warum haben Sie Beschwerden (sind mögliche Auslöser bekannt)?
Außerdem werden Vorerkrankungen, Voroperationen und Allergien/Unverträglichkeiten erfragt.
Erfragt werden vegetative Funktionen (Appetit, Schlaf, Stuhlgang, Miktion, Durst…) sowie entsprechende Störungen.
Erfragt werden Präparate, Dosierungen, Unverträglichkeitsreaktionen und Zeichen für Überdosierung (wichtig z.B. bei Nieren-/Leberfunktionsstörungen oder bei älteren Menschen).
Erfragt werden Genussmittel und deren Menge. Diese sind oft wichtige Risikofaktoren verschiedenster Erkrankungen und können Hinweise auf eine Abhängigkeit geben.
Erfragt werden Erkrankungen in der Familie. Dazu gehören klassische Erbkrankheiten aber auch z.B. Bluthochdruck, Diabetes oder Krebserkrankungen in der Familie, bei welchen genetische Faktoren eine Rolle spielen. Infektionskrankheiten nicht vergessen!
Erfragt werden Familienverhältnisse, soziales Umfeld mit Freizeitaktivitäten und Beruf mit entsprechenden Belastungen.
Dabei berichtet nicht der Patient selbst, sondern z.B. Angehörige, Eltern oder sonstige Personen aus dem Umfeld. Diese Art der Anamnese ist z.B. wichtig bei Kindern oder Menschen mit Bewusstseinsstörungen (Demenz, Psychose…).
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 394
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.