Die Binge-Eating-Störung (BES) gehört zu den Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störugnen und Faktoren (F5).
Vor allem bei Jugendlichen kann die Einstellung zum eigenen Körper (auch beeinflusst durch Schönheitsideale und Normwerte im Umfeld) eine narzisstische Überbewertung zeigen. Man schwankt zwischen gewünschter Aufmerksamkeit einerseits und Distanzierung zum Körperbild andererseits. Evtl. kann die Rolle der erwachsenen Frau noch nicht angenommen werden und das Fasten (mit damit verbundener Amenorrhoe und knabenhaftem Aussehen) bietet die Möglichkeit, selbstbestimmt und mit eigener Macht das Geschlechterbild abzulehnen. Das Schönheitsideal kann allerdings auch allein schon Ursache einer Anorexie oder Bulimie sein.
Bei der BES handelt es sich um Essanfälle ohne Erbrechen. Häufig besteht Normalgewicht.
📒
Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 344
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.