Augenhäute:
• äußere Augenhaut: Lederhaut und Hornhaut
• mittlere Augenhaut: Aderhaut, Ziliarkörper und Regenbogenhaut
• innere Augenhaut: Netzhaut
Glaskörper
Netzhaut:
• Schicht der Sehnervenzellen und Sehnervenfasern
• Körnerschicht mit Verschaltungszellen
• Schicht der Photosensoren
• Pigmentzellschicht
Man unterscheidet drei Augenhäute:
• äußere Augenhaut: Lederhaut (Sklera) und Hornhaut (Cornea)
• mittlere Augenhaut: Aderhaut (Choroidea), Ziliarkörper und Regenbogenhaut (Iris)
• innere Augenhaut: Netzhaut (Retina)
Im Inneren des Augapfels befindet sich der Glaskörper (wässrig – gallertig mit Fibrillen und Gefäßen).
Beim Aufbau der Netzhaut unterscheidet man vier Schichten (von innen nach außen):
• Schicht der Sehnervenzellen und Sehnervenfasern
• Körnerschicht mit Verschaltungszellen
• Schicht der Photosensoren (Stäbchen für Hell-Dunkelsehen und Zapfen für Farbsehen)
• Pigmentzellschicht (dunkel)
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 267
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.