Multiple Sklerose (MS)
Diese Symptome weisen auf eine Multiple Sklerose (MS) hin. Die Symptome einer MS sind sehr vielfältig. Weitere Symptome sind:
• Paresen (eine Parese ist eine Muskelteillähmung, eine Plegie eine vollständige Lähmung).
• Koordinations-/ und Gleichgewichtsstörungen
• Blasen-/ und Darmentleerungsstörungen mit Harnwegsinfekten
• Intentionstremor (Tremor bei Bewegungsstart)
• positives Babinski-Zeichen (pathologischer Reflex bei Schädigung der Pyramidenbahn: beim Bestreichen der lateralen Fußsohle Dorsalextension der Großzehe und Plantarflexion. der übrigen Zehen; normal ist der Plantarreflex mit Plantarflexion aller Zehen).
• zunächst Schübe, später chronisch-voranschreitender Verlauf häufig.
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Die Antwort finden Sie im Begleitbuch Seite 253
Ja - nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen, die Erstdiagnose zu stellen. Sie können somit unabhängig von einer ärztlichen Verordnung tätig werden.
Vorbereitung auf Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt. Lebendiger, anschaulicher Unterricht, strukturiertes Begleitbuch
Der Heilpraktiker Intensivkurs bereitet Sie auf die Heilpraktikerprüfung vor. Nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt kann Ihnen dann die Heilerlaubnis erteilt werden. Ein lebendiger, anschaulicher Unterricht und ein strukturiertes Begleitbuch werden Ihnen helfen, das umfangreiche Lernpensum erfolgreich zu meistern.
Menschen aus Gesundheitsberufen
Dieser Kurs richtet sich an Menschen mit einer Ausbildung oder Studium in einem Gesundheitsberuf.
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen, fachliche Kompetenz, erweitertes differentialdiagnostisches Wissen
Die Heilerlaubnis gibt Ihnen eine wichtige Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen. Sie erlangen eine höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes, differentialdiagnostisches Wissen. Die Heilerlaubnis ist unbedingt erforderlich, um z.B. Osteopathie rechtssicher auszuüben. Weder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung noch der sog. sektorale ´kleine´ Heilpraktiker oder eine ärztliche Verordnung können die Heilerlaubnis des Therapeuten ersetzen.